Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse oder private
Pflegeversicherung erhalten. Am 1. Januar 2017 wurde das bisherige
System der Pflegestufen durch die Pflegegrade 1-5 abgelöst. Die Pflegegrade entscheiden über die Höhe
der Geld- und Sachleistungen. Ein Antrag auf einen
Pflegegrad können Sie bei der Pflegekasse des Versicherten stellen. Im Anschluss wird der
Pflegebedürftige persönlich begutachtet. Dabei ermitteln
Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bei gesetzlich oder die
MEDICPROOF GmbH bei privat Versicherten den Grad
ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad. Letztlich entscheidet die
Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung
eines Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegeleistungen.
Entscheidend für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit ist die Einschränkung der Selbstständigkeit
in den pflegerelevanten Bereichen des Alltags.
Bei der Berechnung des Pflegegrades werden laut dem Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und
Pflege folgende Bereiche berücksichtigt:
- Mobilität
- Kognitive Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Ebenfalls im Rahmen der Begutachtung erhoben werden die Bereiche
- Außerhäusliche Aktivitäten und
- Haushaltsführung.
Letztere gehen aber nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein.
Nach einem Punktesystem ergeben sich aus den in der Begutachtung festgestellten Einschränkungen der
Selbständigkeit fünf Pflegegrade:
- Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit und besondere Bedarfskonstellation
Weitere Informationen erhalten Sie durch das Bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
unter:
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/